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Tätigkeit als Meister für Veranstaltungstechnik

Landschaftspark Duisburg Nord (im Auftrag der Firma Höhnerbach e.K.)

Stadt Leverkusen

Stadt Wermelskirchen



Hier die Links zu maßgeblichen Vorschriften und Informationen:

Hinweis: In Nordrhein-Westfalen wurde die Versammlungsstättenverordnung 2009 außer Kraft gesetzt und zusammen mit den Bestimmungen für andere besondere gewerbliche Bauten in der Sonderbauverordnung (SBauVO) zusammengefasst. Bei temporären Veranstaltungen wird immer öfter der „Orientierungsrahmen“ von NRW zu Grunde gelegt.

SBauVO NRW vom 02.12.2016

SBauVO NRW vom 02.12.2016 Erläuterung

Orientierungsrahmen NRW



DGUV Vorschrift 17, Stand: 04/1998
Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

DGUV Information 215-322, Stand: 10/2018
Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern

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