Projekte > Tätigkeit als Meister für Veranstaltungstechnik
Tätigkeit als Meister für Veranstaltungstechnik
Landschaftspark Duisburg Nord (im Auftrag der Firma Höhnerbach e.K.)
Stadt Leverkusen
- Festhalle Opladen / Aula des Landrat-Lucas-Gymnasiums
- Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
- Aula der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch
Stadt Wermelskirchen
Hier die Links zu maßgeblichen Vorschriften und Informationen:
Hinweis: In Nordrhein-Westfalen wurde die Versammlungsstättenverordnung 2009 außer Kraft gesetzt und zusammen mit den Bestimmungen für andere besondere gewerbliche Bauten in der Sonderbauverordnung (SBauVO) zusammengefasst. Bei temporären Veranstaltungen wird immer öfter der „Orientierungsrahmen“ von NRW zu Grunde gelegt.
SBauVO NRW vom 02.12.2016 Erläuterung
DGUV Vorschrift 17, Stand: 04/1998
Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Information 215-322, Stand: 10/2018
Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern